Akademie – Neuausbildung

Schubmaststapler

Ausbildungsstufe II nach DGUV Vorschrift 68

Zusatzausbildung für Schubmaststapler

Die Zusatzausbildung der Ausbildungsstufe 2 für Staplerfahrer ist ein wichtiger Schritt zur Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten im sicheren und effizienten Umgang mit Flurförderzeugen. Diese weiterführende Ausbildung geht über die Grundausbildung hinaus und richtet sich an erfahrene Staplerfahrer, die ihre Fachkompetenz erweitern und spezialisierte Aufgaben übernehmen möchten.

Ein weiterer Aspekt der Zusatzausbildung ist die Schulung im Umgang mit besonderen Flurförderzeugen, wie etwa Schubmaststaplern oder Vier-Wege-Staplern. Diese spezialisierten Geräte erfordern spezifische Kenntnisse und Fertigkeiten, die in der Ausbildungsstufe 2 vermittelt werden.

Durch eine fundierte theoretische und praktische Schulung werden die Bediener auf die spezifischen Herausforderungen und Einsatzmöglichkeiten vorbereitet. Die zusätzliche Qualifikation trägt somit wesentlich zur Verbesserung der Betriebsabläufe und zur Vermeidung von Unfällen bei.

Schulungsinhalte

Zusatzausbildung für Schubmaststapler

Theoretische und praktische Ausbildung:

  • Praktische Unterweisung am Flurförderzeug
  • Trainingsfahrten mit Ein- und Auslagerungen von Paletten im Regalbereich mit Fehlerauswertung
  • Dokumentation der Zusatzausbildung im Fahrausweis

Dauer: 1 Tag, von 08.00 bis 15.00 Uhr

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